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AUFNAHME IM FRANKEN-HOSPIZ WEINSBERG

Das Hospiz soll das eigene Zuhause ersetzen

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Hospiz ist, dass der Patient an einer Erkrankung leidet,

  • die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
  • und bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliative, medizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist,
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt und
  • solange eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V nicht erforderlich ist.

Eine palliativ-medizinische Behandlung in dem Hospiz kommt regelmäßig nur bei einer der folgenden Krankheitsbilder in Betracht:

  • Fortgeschrittene Krebserkrankung
  • Vollbild der Infektionserkrankung AIDS
  • Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
  • Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung.

Den Hospizaufnahme-Antrag (als PDF-Datei) stellt der behandelnde Hausarzt oder der behandelnde Krankenhausarzt/Sozialdienst oder Brückenpflege.

Franken-Hospiz
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oder per E-Mail

info@franken-hospiz.de

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